Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden“, unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde.
mehrEine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten.
mehr2025 sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. Das Finanzministerium Thüringen hat aktuell eine Broschüre veröffentlicht, in der dargestellt wird, was Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben.
mehrDer Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.
mehrDie bloße Möglichkeit eines Akkubrandes begründet keine Fahrlässigkeit. Ohne konkrete Hinweise oder erkennbare Schäden besteht keine Pflicht, ein E-Bike nach einem leichten Sturz fachmännisch überprüfen zu lassen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Leander R. Eschbach
Steuerberatungsgesellschaft
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