Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosenbezeichnungen oder entsprechenden Anspielungen beworben werden, auch nicht mit Zusätzen wie „alkoholfreie Alternative“ oder „This is not …“.
mehrEntscheidende Änderungen durch ein aktuelles BMF-Schreiben ergeben sich für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen (z. B. ein Verein).
mehrEin Vermieter darf einen Anspruch aus einer Rückbauverpflichtung des Mieters in seiner Bilanz erst dann als Forderung ansetzen, wenn klar ist, dass dieser Anspruch wirklich entsteht.
mehrDie Abgabepflicht an die Künstlersozialversicherung entfällt nicht, weil ein Unternehmen, das Musik für Streaming-Plattformen digital aufbereitet nur an einer Selbstvermarktung durch die Nutzer mitgewirkt hat.
mehrDer Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Das gilt auch dann, wenn die veräußerte GmbH & Co. KG ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen hatte.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Leander R. Eschbach
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
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