Erbschaftsgestaltung

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Ob steuerliche Gestaltung der Erbangelegenheiten oder die optimale Ausnutzung von wiederkehrenden erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträgen. Die frühzeitige Planung zahlt sich in den meisten Fällen aus. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche unterstützen wir Sie dabei, eine möglichst steueroptimale Gestaltung zu planen und zu realisieren. Dabei gilt es auch, Erbstreitigkeiten möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an.

Ein Erbe oder eine Schenkung ist oft mit emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Wir unterstützen Sie dabei, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden.

Unsere Schwerpunkte für Sie:

  • Strategische Schenkungsplanung: Nutzen Sie die 10-Jahres-Fristen für Freibeträge durch frühzeitige Übertragungen z. B. im Rahmen vorweggenommener Erbfolge (z. B. Immobilien, Wohnungen oder Betriebsvermögen).
  • Beratung hinsichtlich möglicher Pflichtteilsansprüche (Pflichtteile)
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen: Professionelle Abwicklung gegenüber dem Finanzamt nach einem Trauerfall.
  • Bewertung von Immobilien & Unternehmen: Wir prüfen bei Bedarf, ob die vom Finanzamt angesetzten Werte der Realität entsprechen.
  • Nachfolgeplanung für Unternehmer: Sicherung des Fortbestands Ihres Betriebes unter Ausnutzung aller Verschonungsregeln.


Planen Sie eine Schenkung oder benötigen Sie Hilfe bei einer Erbschaftsteuererklärung?

Haben Sie eine Immobilie oder eine Wohnung geerbt, oder planen Sie eine Immobilie oder eine Wohnung zu vererben oder zu verschenken?


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FAQ: Erbschaft- und Schenkungsteuer kompakt erklärt


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Vermögensübertragung. Da jeder Fall individuell ist, ersetzt diese Übersicht keine persönliche Beratung.


    1. Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?

     Die Höhe des steuerfreien Betrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker:


  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 € (pro Elternteil)
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern (bei Erbe): 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen & alle anderen: 20.000 €

    2. Kann man Freibeträge mehrfach nutzen?

    Ja. Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Durch eine frühzeitige "vorweggenommene Erbfolge" lassen sich so auch große Vermögen schrittweise steuerfrei übertragen.

    3. Wann muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

    Nach § 30 ErbStG sind Sie verpflichtet, eine Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt zu melden. Dies gilt auch dann, wenn Sie glauben, dass der Betrag unter dem Freibetrag liegt. 

    4. Bleibt das "Familienheim" steuerfrei?

    Immobilien, die vom Erben selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Familienheim), können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

    5. Wie wird das Betriebsvermögen bei einer Nachfolge geschützt?

    Für Unternehmen gibt es spezielle Verschonungsregeln, um Arbeitsplätze zu erhalten. Unter Einhaltung der sogenannten Lohnsummenregelung und bestimmter Haltefristen kann Betriebsvermögen zu 85 % oder sogar zu 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden. Wir prüfen für Sie, welche Variante für Ihr Unternehmen die sicherste ist.

    6. Was passiert, wenn das Finanzamt die Immobilie zu hoch bewertet?

    Häufig setzt das Finanzamt pauschale Werte an, die über dem tatsächlichen Marktwert liegen. In diesem Fall kann ein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (z. B. durch ein Gutachten) die Steuerlast erheblich senken. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Bescheide.